Digitalisierung ist der Sammelbegriff für die immer stärker verbreitete, unverzichtbar werdende Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in Wirtschaft und Gesellschaft. Dabei kann Digitalisierung im einfachsten Fall den Eins-zu-Eins-Ersatz manueller oder papiergebundener Abläufe durch elektronisch geführte Abläufe bedeuten. Die Mehrheit der Digitalisierungsvorhaben soll jedoch bestehende Abläufe verbessern, beschleunigen oder neue Abläufe ermöglichen, die bislang nicht umsetzbar oder zu aufwändig waren.
Wenn sich digital geführte Abläufe im Gegensatz zu analogen Vorgänger-Prozessen stark verändern, verändert sich auch die individuelle Arbeitsweise, die Zusammenarbeit oder sogar das Berufs- und Tätigkeitsbild der involvierten Anwenderinnen und Anwender, die in der Regel keine IT-Spezialkenntnisse haben. In diesem Zusammenhang wird oft von «digitaler Transformation» gesprochen, um anzuzeigen, dass solche Vorhaben keine reinen IT-Projekte sind, sondern darüber hinaus auf das enge Zusammenwirken von IT und Anwendern bei der Definition, Erarbeitung, Umsetzung und Inbetriebnahme entsprechender Projekte angewiesen sind.
Länder wie Estland, Lettland, Norwegen oder Schweden sind auf nationaler Ebene bei der Digitalisierung bereits weit fortgeschritten und agieren in Geschäftsleben und Verwaltung weitgehend papierlos – ebenso ist Bargeld durch digitale Zahlungsmittel verdrängt worden. In der Schweiz führt eine konservativ geprägte Grundhaltung der Gesellschaft, der hohe Anspruch an IT-Sicherheit und Privatsphäre sowie der stark ausgeprägte Föderalismus zu einem eher vorsichtigen, stark etappierten und fragmentierten Vorgehen, insbesondere seitens Behörden und Verwaltungen. Vorhaben wie die e-ID, e-Voting oder das elektronische Patientendossier werden entsprechend kontrovers diskutiert.
2019 wurde in der Schweiz mit der Schaffung der Position eines Cyber-Delegierten des Bundesrates ein wichtiger Meilenstein erreicht. Zudem setzt die «Strategie Digitale Schweiz» die Leitlinien für die digitale Transformation der Schweiz. Sie ist für die Bundesverwaltung verbindlich. Für weitere Akteure wie Kantone, Gemeinden, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft dient sie als Orientierung mit dem Ziel, die Chancen des digitalen Wandels bestmöglich für alle zu nutzen. Die Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS) und das per 1.1.2024 in das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) überführte Nationale Cybersicherheitszentrum NCSC sorgen in Zusammenarbeit mit den umgebenden Strukturen (NDB, Staatssekretariat für Sicherheit, wirtschaftliche Landesversorgung etc.) für die entsprechenden Vorgaben und Kontrollen.
Es ist wichtig, sich über das Thema Digitalisierungsvorhaben rechtzeitig und fundiert zu informieren, um eigene Ansprüche, Bedenken und Unklarheiten fundiert und rechtzeitig in den laufenden Diskurs einzubringen. Sich wegen Sicherheitsbedenken gar nicht damit zu befassen, wäre genau so wenig zielführend, wie eine unzureichend reflektierte und ggf. zu schwach abgesicherte Einführung digitaler Dienste mit entsprechend hohen Risiken.
Seitens der Behördenund der öffentlichen Verwaltungen usw. muss dabei insbesondere auf die jederzeitige Aufrechterhaltung der staatlichen und hoheitlichen Souveränität und die Wahrung der nationalen Interessen in einem zunehmend kompetitiven und globalisierten wirtschaftlichen und politischen Umfeld geachtet werden.
Sind diese Voraussetzungen gegeben, besteht kein Grund zur existenziellen Sorge. Die Chancen der Digitalisierung für Wirtschaft und Gesellschaft nicht zu nutzen, wäre langfristig schädlicher als das gezielte, kontrollierte Eingehen erkannter und handhabbarer Risiken. Die Herausforderung wird jedoch darin bestehen, alle Anspruchsgruppen in einem föderalen Umfeld ausreichend einzubeziehen und tragfähige, zweckmässige, konsensfähige Lösungen anhand zentraler Vorgaben und Kontrollen, jedoch bei Bedarf mit dezentraler Umsetzung, zu entwickeln, kontrolliert zu erproben, bei erkanntem Bedarf zu verbessen und schrittweise in Betrieb zu nehmen.
In den untenstehenden Bereichen und der genannten Reihenfolge besteht dringender Handlungsbedarf. Wir sollten
Dokumente, Absichtserklärungen und der Wille zur Anwendung der Digitalisierung und sicheren Bereitstellung entsprechender Dienste sind in ausreichendem Masse vorhanden. Jedoch müssen nun zeitnah konkrete Taten folgen. Das Advisory Board empfiehlt in diesem Kontext, die geplanten Vorhaben trotz föderaler Grundstrukturen zu koordinieren und aufeinander abzustimmen, und bei Vorhaben mit Auswirkungen auf die Sicherheit der Bevölkerung und des Staates die nötigen flankierenden Massnahmen (Transparenz, öffentlicher Diskurs, kontrollierte Erprobung, ausreichende Überwachung und Notfallplanung) rechtzeitig zu ergreifen, und die entsprechenden Projekte entsprechend zu steuern und zu überwachen.
Strategie «Digitale Schweiz»: https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/digital-und-internet/strategie-digitale-schweiz/digitale-schweiz.html
Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS): https://www.ncsc.admin.ch/ncsc/de/home/strategie/cyberstrategie-ncs.html
Umsetzungsplan der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS) - Ziele und Massnahmen https://www.ncsc.admin.ch/ncsc/de/home/strategie/ziele-massnahmen.html
Digitalisierungsgrad der EU-Länder gemäß dem Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI*) im Jahr 2022: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1243006/umfrage/digitalisierungsgrad-der-eu-laender-nach-dem-desi-index/#:~:text=Digitalisierungsgrad%20der%20EU%2DL%C3%A4nder%20nach%20Punkten%20im%20Jahr%202022&text=Stelle%20und%20kommt%20auf%20eine,skandinavischen%20L%C3%A4nder%20Finnland%20und%20D%C3%A4nemark.
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