Eine klare und einheitliche Strategie ist entscheidend, um Gesundheitsdaten in der Schweiz effektiv zu nutzen. Dabei müssen sowohl der Datenschutz als auch der Nutzen für Einzelne und die Gemeinschaft beachtet werden.
Hier die wichtigsten Punkte aus der Stellungnahme:
- Fokus auf Kundennutzen: Der Nutzen für Patienten und gesunde Personen muss im Vordergrund stehen, unterstützt durch klare und visuell aufbereitete Informationen.
- Datenschutz berücksichtigen: Die Krankenversicherer sollten nicht auf das EPD einzelner Patienten zugreifen können. Die persönlichen Rechte von Versicherungsnehmenden müssen nicht nur bei Individualdaten, sondern auch bei «Kollektivdaten» gewahrt werden (Pharmaforschung, klinische Tests etc.).
- Zugänglichkeit der Daten für Forschung: EPD-Daten sollten für Forschung und Gesundheitsanwendungen zugänglich sein, mit entsprechenden Sicherheits- und Aufklärungsmechanismen.
- Zentrale Verwaltung und Finanzierung: Das elektronische Patientendossier sollte zentral und einheitlich verwaltet und finanziert werden. Der bislang verfolgte dezentrale Ansatz und die vorgeschlagene duale Finanzierung führen zu nicht vertretbaren Zusatzkosten, Mehraufwänden und Doppelspurigkeiten.
- Überarbeitung des Systems: Der Bund sollte beim EPD eine aktive und koordinierende Rolle einnehmen. Die verschiedenen Stammgemeinschaften sollten zusammengeführt und die regionalen Vollzugsstellen einem nationalen Standard folgen.
- Einführung der elektronischen Identität (E-ID): Sobald verfügbar, sollte die geplante elektronische Identität (E-ID) des Bundes die primäre und längerfristig die einzige Identifikationslösung werden.