Die Wahlkommission ist für die Durchführung der Wahl von Einzelmitgliedern gemäss Wahlreglement verantwortlich. Sie holt Wahlvorschläge ein und legt eine Auswahl davon den Wahlberechtigten vor. Wahlvorschläge können nur von in der Mitgliederversammlung Stimmberechtigten gemacht werden. Die Mitglieder der Wahlkommission dürfen während ihrer Zugehörigkeit zur Wahlkommission keine Wahlvorschläge machen und auch keine sekundieren. Die Geschäftsstelle bereitet im Auftrag der Wahlkommission die vollständigen Wahlgeschäfte vor.